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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Applicability
1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Eichholtz“ (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) gelten für alle Angebote, Offerten, Bestätigungen und Verkaufsverträge über Waren, die zwischen dem Käufer und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eichholtz B.V. mit Sitz in Noordwijkerhout, Niederlande (im Folgenden: „Eichholtz“) abgeschlossen werden, und bilden einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen. Wenn Eichholtz und der Käufer eine separate schriftliche Vereinbarung über den Verkauf von Waren abgeschlossen haben, gelten die Bedingungen dieser separaten Vereinbarung im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer solchen separaten Vereinbarung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, unabhängig davon, ob oder wann der Käufer seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erfüllung der Bestellung des Käufers stellt keine Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers dar und dient nicht dazu, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Zitate / Vereinbarung
2.1 Keine Bestellung oder Vereinbarung über den Verkauf von Waren tritt in Kraft, bevor sie nicht von Eichholtz schriftlich akzeptiert wurde.
2.2 Bestellungen von Waren auf Anfrage („Specials“) können vom Käufer nicht storniert werden.
2.3 Sofern von den Parteien nicht anders schriftlich vereinbart, können alle anderen Aufträge innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach der Auftragsbestätigung durch Eichholtz storniert oder geändert werden. Jede andere Änderung oder Stornierung einer Bestellung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Eichholtz und unterliegt den Bedingungen von Eichholtz nach eigenem Ermessen.
2.4 Wenn der Preis, Rabatte oder Liefertermine auf einem offensichtlichen Fehler beruhen, kann Eichholtz nach eigenem Ermessen die Fehler korrigieren oder die Bestellung stornieren.
2.5 Alle Bestellungen oder Vereinbarungen unterliegen zu jeder Zeit der Kreditgenehmigung durch Eichholtz. Das Vorgenannte hindert Eichholtz nicht daran, jederzeit eine Sicherheit für die Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen des Käufers zu verlangen.
3. Preis und Zahlung
3.1 Alle von Eichholtz angegebenen Preise sind in Euro, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Alle Preise verstehen sich ausschließlich aller Verkaufs-, Gebrauchs- und Verbrauchssteuern sowie sonstiger ähnlicher Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf die vom Käufer zu zahlenden Beträge erhoben werden. Der Käufer ist für alle derartigen Gebühren, Kosten und Steuern verantwortlich; vorausgesetzt, dass der Käufer nicht für Steuern verantwortlich ist, die auf oder in Bezug auf das Einkommen, die Einnahmen, die Bruttoeinnahmen, das Personal oder das Grund- oder persönliche Eigentum des Verkäufers oder andere Vermögenswerte des Verkäufers erhoben werden.
3.3 Eichholtz ist berechtigt, den Preis anzupassen, wenn sich herausstellt, dass die Kosten aus irgendeinem Grund für Eichholtz höher sind als der angebotene Preis und/oder höher sind, als von Eichholtz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhergesehen.
3.4 Alle eventuellen Rabatte werden von Eichholtz nach eigenem Ermessen festgelegt.
3.5 Wird ein Rabatt für den Kauf einer bestimmten Menge oder eines bestimmten Warensortiments angeboten, ist Eichholtz nicht verpflichtet, den Rabatt anzuwenden, wenn weniger oder andere Waren als die angebotenen bestellt werden.
3.6 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen alle Bestellungen vor der Lieferung bezahlt werden.
3.7 Alle Rechnungszahlungen müssen innerhalb von mindestens 30 (dreißig) Kalendertagen nach dem auf der Rechnung aufgeführten Datum bei Eichholtz eingehen. Sofern Eichholtz nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, müssen Rechnungen mindestens fünf (5) Kalendertage vor dem geplanten Lieferdatum bezahlt werden. Auf keinen Fall wird bei vorzeitigen Zahlungen ein Rabatt gewährt.
3.8 Wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wird, ist der Käufer in Verzug, ohne dass eine Benachrichtigung erforderlich ist. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die Eichholtz nach geltendem Recht zustehen, werden auf alle verspäteten Zahlungen Zinsen in Höhe von 1 % (ein Prozent) pro Kalendermonat pro Bemessungsgrundlage oder in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes erhoben, je nachdem, welcher Satz höher ist.
3.9 Für den Fall, dass ein Inkasso erforderlich ist, sind alle Inkassokosten vom Käufer in Höhe von 15 % (fünfzehn Prozent) der geschuldeten Hauptsumme mit einem Minimum von € 500 (fünfhundert Euro) zu zahlen.
3.10 Wenn die Forderungseintreibung ein Gerichtsverfahren umfasst, haftet der Käufer für alle Rechtskosten, einschließlich Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht und außergerichtlich, sowie für alle Vollstreckungskosten.
3.11 Alle Waren sind endgültig verkauft, es sei denn: (a) die falschen Waren werden ohne Verschulden des Käufers geliefert; (b) die Waren sind ohne Verschulden des Käufers beschädigt. Wenn eine dieser Bedingungen vorliegt, muss der Käufer Eichholtz gemäß Abschnitt 5 unten informieren.
3.12 Wenn die falschen Waren geliefert werden, wenn weniger Waren geliefert werden oder wenn die Waren in schlechtem Zustand geliefert werden und der Käufer gemäß Abschnitt 5 unten widerspricht, bleibt der Käufer für den Rechnungsbetrag für die in unbeschädigtem Zustand gelieferten Waren haftbar.
3.13 Bei Verzug des Käufers mit der Zahlung fälliger Beträge oder Gebühren hat Eichholtz das Recht, weitere Warenlieferungen aufzuschieben, ohne für Verluste haftbar zu sein. des Käufers. Dieses Recht gilt zusätzlich zu und nicht an Stelle von anderen Rechten und Rechtsmitteln, die im Rahmen der Vereinbarung oder des Gesetzes zur Verfügung stehen.
3.14 Eine Aufrechnung durch den Käufer einer Forderung (oder angeblichen Forderung) gegen seine Schulden gegenüber Eichholtz ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Eichholtz zulässig.
3.15 Eichholtz akzeptiert Zahlungen vom Überweisenden nur dann, wenn Name und Adresse des Überweisenden mit dem Namen und der Adresse des Kunden, an den die Rechnung geschickt wird, übereinstimmen. Werden Zahlungen von einer anderen Partei als dem Kunden geleistet, ist der Kunde verpflichtet, Eichholtz entsprechend zu informieren und eine Erklärung abzugeben.
4. Lieferung / Transportkosten oder Schäden
4.1 Alle von Eichholtz mitgeteilten oder bestätigten Liefertermine sind ungefähre Daten. Eichholtz haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung beim Transport.
4.2 Eichholtz kann bei Produktionsproblemen, die sich auf die Warenmenge oder die Qualität der produzierten Waren auswirken, jede Lieferung verschieben. Wenn eine solche Verzögerung länger als 3 (drei) Kalendermonate dauert, kann jede Partei die Bestellung stornieren. Wenn solche Bestellungen storniert werden, haftet Eichholtz nicht für Verluste, einschließlich entgangener Gewinne oder Einsparungen des Käufers.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt jede Lieferung ab Werk (EXW) Noordwijkerhout, Niederlande, unter den Bedingungen der Incoterms 2020.
4.4 Wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt oder die Informationen oder Anweisungen zur Ermöglichung der Lieferung nicht erteilt, haftet der Käufer gegenüber Eichholtz in vollem Umfang für alle Schäden und Verluste, die Eichholtz entstehen, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) Transportkosten, zusätzliche Lagerung, Handhabung und Versicherung. Hinsichtlich der (Wieder-)Lieferung kann Eichholtz die vorherige Zahlung aller oben genannten Kosten verlangen.
4.5 Eichholtz kann nach eigenem Ermessen, ohne Haftung oder Strafe, Teillieferungen von Waren an den Käufer vornehmen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer hat für die gelieferten Einheiten zu zahlen, unabhängig davon, ob die Lieferung ganz oder teilweise die Bestellung des Käufers erfüllt.
4.6 Bei der Lieferung hat der Käufer den Zustand der Verpackung zu überprüfen und wenn die Verpackung erkennbare Mängel aufweist, hat der Käufer die Verpackung in Anwesenheit des Spediteurs zu öffnen und die Waren auf Beschädigungen zu überprüfen.
5. Änderungen an Spezifikationen, Reklamationen und Rücksendungen
5.1 Der Käufer erkennt an, dass geringfügige Änderungen in Form, Farbe und/oder Konstruktion je nach dem Material, aus dem die Waren hergestellt sind, dem Design der Waren oder aus anderen Gründen auftreten können. Die von Eichholtz gezeigten, hinzugefügten oder angekündigten Modelle, Abbildungen, Zeichnungen und Maße geben eine allgemeine Darstellung der Güter. Änderungen, die dazu führen können, dass das tatsächliche Design in gewissem Umfang von den vorgenannten Modellen, Abbildungen, Zeichnungen oder Abmessungen abweicht, die jedoch keine wesentliche Änderung des technischen und ästhetischen Designs der Waren zur Folge haben, berechtigen den Käufer nicht zur Verweigerung der Annahme oder Bezahlung der gelieferten Waren und werden von Eichholtz nicht als Vertragsverletzung angesehen.
5.2 Abhängig von den Materialien, die für seine Herstellung verwendet werden, können sich die Originalwaren im Laufe der Zeit durch Umwelteinflüsse (UV-Licht und andere für lackierte Waren, Farben, Stoffe und andere) verändern.
5.3 Eichholtz ist ständig bestrebt, seine Waren zu verbessern. Die gelieferten Waren können daher technisch von den bestellten Waren abweichen.
5.4 Wenn die gelieferten Waren nach angemessener Meinung des Käufers nicht mit den bestellten Waren übereinstimmen, weniger als die bestellten Waren sind oder ohne Verschulden des Käufers beschädigt wurden, hat der Käufer Eichholtz unverzüglich, spätestens jedoch 14 (vierzehn) Kalendertage nach dem Lieferdatum, per E-Mail zu benachrichtigen. Eichholtz ist nicht verpflichtet, sich mit Beschwerden zu befassen, die über diesen Zeitraum hinaus eingehen. Jede vom Käufer eingereichte Beschwerde muss so detailliert wie möglich spezifiziert werden, wobei der E-Mail ein digitales Foto beizufügen ist. Jede Lieferung sollte als separate Transaktion betrachtet werden, d.h. Beschwerden, die sich auf eine bestimmte Lieferung beziehen, haben keine Auswirkungen auf vorherige oder nachfolgende Lieferungen.
5.5 Wenn die Beschwerde nach Eichholtz' vernünftigem Urteilsvermögen gerechtfertigt ist, hat Eichholtz die Wahl: (i) den Mangel oder die fehlenden Waren zu ersetzen, oder (ii) dem Käufer den Kaufpreis gutzuschreiben.
5.6 Mangelhafte Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Eichholtz oder nach Aufforderung durch Eichholtz zur Rücksendung der mangelhaften Waren auf Kosten von Eichholtz an Eichholtz zurückgesandt werden. Wenn die Waren nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen, nachdem Eichholtz dem Käufer die Zustimmung zur Rücksendung dieser Waren erteilt hat, eingegangen sind, wird davon ausgegangen, dass der Käufer seine Beschwerde zurückgezogen hat, und Eichholtz ist dem Käufer gegenüber nicht für Rückerstattungen, Gutschriften oder Ersatz haftbar.
5.7 Im Falle des Austauschs defekter oder zurückgenommener Waren haftet der Käufer für die Kosten des Käufers für Montage, Demontage oder Neuinstallation, Änderung der technischen Anlagen und andere Kosten im Zusammenhang mit den Waren und jeglichem Ersatz.
6. Aussetzung und Kündigung
6.1 Eichholtz ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn:
a. Der Käufer seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung und/oder früheren Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt hat;
b. Eichholtz nach Abschluss des Vertrags gute Gründe hat, zu befürchten, dass der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann;
c. Der Käufer es versäumt hat, die verlangte Sicherheit oder eine angemessene Sicherheit zu stellen.
6.2 Ist Eichholtz aufgrund von Verzug oder sonstigen Maßnahmen des Käufers die Einhaltung des Vertrages zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen nicht zumutbar, ist Eichholtz berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall haftet der Käufer gegenüber Eichholtz für alle Kosten oder Schäden bzw. Gewinnverluste, die Eichholtz entstehen.
6.3 Eichholtz ist berechtigt, den Warenverkaufsvertrag jederzeit zu kündigen oder die Warenlieferung zu stornieren. Im Falle der Kündigung oder Stornierung wird Eichholtz dem Käufer die gekündigten oder stornierten Waren, für die der Käufer bezahlt hat, gutschreiben oder erstatten.
7. Beschränkte Garantie
7.1 Die meisten Produktspezifikationen können von der Internetseite www.eichholtz.com heruntergeladen werden. Eichholtz garantiert, dass die Waren bei normalem Gebrauch und in Übereinstimmung mit den Montageanleitungen und unter Berücksichtigung der Produktspezifikationen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab Lieferdatum frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind und in allen wesentlichen Aspekten den Produktspezifikationen entsprechen.
7.2 Die Garantie in Abschnitt 7.1. wird als ungültig betrachtet, wenn sich herausstellt, dass der angebliche Mangel durch Missbrauch oder eine andere als die normale Nutzung in Bezug auf die spezifische Ware, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation, Unfall, unsachgemäße Lagerung oder Reparaturen oder Änderungen, die ohne die vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung von Eichholtz durchgeführt wurden, entstanden ist.
7.3 Die Garantie in Abschnitt 7.1. beinhaltet das folgende Abschreibungsverfahren:
a) innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Rechnungsdatum: Eichholtz zahlt 1/2 (die Hälfte) der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Frachtkosten innerhalb der Niederlande;
b) innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach Rechnungsdatum: Eichholtz zahlt 1/3 (ein Drittel) der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Frachtkosten innerhalb der Niederlande.
7.4 Vorbehaltlich der in den vorstehenden Abschnitten sowie in Abschnitt 8 festgelegten Ausschlüsse und Beschränkungen bestimmt das Vorstehende die gesamte Haftung von Eichholtz im Zusammenhang mit fehlerhaften oder nichtkonformen Waren.
7.5 Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt dargelegten beschränkten Gewährleistung übernimmt Eichholtz keinerlei Gewährleistung in Bezug auf die Waren, einschließlich (a) der Gewährleistung der Marktgängigkeit, (b) der Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck, (c) der Gewährleistung des Eigentumsrechts oder (d) der Gewährleistung gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter, sei es ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Handelsbrauch, Leistungserbringung, Handelsbrauch oder anderweitig.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Unbeschadet etwaiger zwingender gesetzlicher Vorschriften gilt Folgendes. a. Bezüglich der von Eichholtz gelieferten Waren:
a. Bezüglich der von Eichholtz gelieferten Waren:
(i) Eichholtz ist nicht haftbar für entgangene Gewinne oder Ersparnisse, Ruf- oder Firmenwertverlust, indirekte oder zufällige Schäden oder Folgeschäden, die aus oder in Verbindung mit dem Verkauf der Waren oder der Verwendung der Waren entstehen, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf unerlaubter Handlung, Garantie, Vertrag oder einer anderen rechtlichen Möglichkeit beruht oder nicht, selbst unter den Umständen, dass Eichholtz auf Risiken hingewiesen wurde.
(ii) Die gesamte und kumulative Haftung von Eichholtz darf einen Betrag von 50% des gesamten und kumulativen Kaufwertes nicht überschreiten.
b. Bezüglich der von Eichholtz geleisteten Dienste:
(i) Eichholtz ist nicht haftbar für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der von Eichholtz erbrachten Dienstleistungen ergeben.
8.2. Die Haftung von Eichholtz ist jederzeit auf den Höchstbetrag beschränkt, der von der Versicherung von Eichholtz für die Art des Schadens gedeckt ist.
9. Höhere Gewalt
9.1 Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen beider Parteien ausgesetzt, bis die Situation der höheren Gewalt beendet ist. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 (drei) Kalendermonate an, so ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, ohne der anderen Partei gegenüber zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein.
9.2 „Höhere Gewalt“ umfasst, zusätzlich zur gesetzlichen Definition, Krieg, Militäroperationen jeglicher Art, Blockaden, Verbote, Ein- und Ausfuhrverbote oder Embargos oder Kontrollen durch oder aufgrund einer Regierung oder Macht, Quarantäne, eine Epidemie oder Pandemie, die nicht fristgerechte oder gar nicht erfolgte Lieferung von Lieferanten oder Dienstleistern von Eichholtz, die Aussetzung der Arbeit durch oder einen hohen Krankenstand bei den Mitarbeitern von Eichholtz oder seinen Lieferanten oder andere Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle beider Parteien liegen
9.3 Eichholtz ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Situation der höheren Gewalt beginnt, nachdem Eichholtz seine Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
9.4 Soweit Eichholtz zum Zeitpunkt des Eintritts der Situation höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder noch erfüllen kann, ist Eichholtz berechtigt, alle Teile des Vertrages, die sie erfüllt hat oder erfüllen wird, in Rechnung zu stellen. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, so zu zahlen, als ob es sich um eine separate Vereinbarung handeln würde.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von Eichholtz, bis der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Eichholtz vollständig erfüllt hat. Bleibt eine Rechnung unbezahlt, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Eichholtz auch auf alle zuvor gelieferten Waren, die vom Käufer bezahlt wurden.
10.2. Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen der normalen Geschäftspraxis verkauft und weder verpfändet noch anderweitig belastet werden.
10.3. Wird die Vorbehaltsware von einem Dritten gepfändet, so hat der Käufer diesen auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und Eichholtz unverzüglich zu benachrichtigen.
10.4. Der Käufer verpflichtet sich, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren gegen Feuer-, Explosions- oder Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten. Auf Verlangen von Eichholtz hat der Käufer eine Abschrift der Versicherungspolice vorzulegen sowie dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte aus der Versicherung der Vorbehaltsware auf Eichholtz übergehen bzw. Eichholtz in diese Rechte eintritt.
10.5. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass er dies tun wird, ist Eichholtz berechtigt, gelieferte Waren, auf die der in diesem Absatz genannte Eigentumsvorbehalt zutrifft, vom Käufer oder von Dritten, die die Waren im Namen des Käufers halten, zurückzunehmen (oder zurücknehmen zu lassen). Der Käufer ist verpflichtet, unter Androhung einer Strafe in Höhe von 10% pro Tag des von ihm für die Waren zu zahlenden Betrags vollständig zu kooperieren. Eichholtz hat das Recht, diese Waren entweder zurückzubehalten, bis der Kaufpreis, einschließlich Zinsen, Kosten und Schadenersatz, vollständig bezahlt ist, oder die Waren an Dritte zu verkaufen, wobei in diesem Fall der Nettoerlös von dem vom Käufer zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen wird.
11. Geistige Eigentumsrechte und Urheberrechte
11.1 Eichholtz behält die Rechte und Befugnisse, die ihm auf der Grundlage der geistigen und industriellen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf alle von ihm gelieferten Güter zustehen, soweit diese Rechte nicht Dritten gehören.
11.2 Der Käufer darf von Eichholtz gelieferte Waren nicht anderweitig kopieren lassen oder Nachahmungen davon herstellen, die sich nur in geringfügigen Details von den gelieferten Waren unterscheiden oder direkt oder indirekt an solchen Aktionen beteiligt sein.
11.3 Das Urheberrecht oder jedes andere geistige Eigentumsrecht an Skizzen, Entwürfen, Modellen oder Prototypen, in welcher Phase der Ausarbeitung diese auch immer sind und an den Käufer geliefert oder diesem vorgeführt wurden, verbleibt vollumfänglich im Eigentum von Eichholtz und darf nicht anders als schriftlich und ausschließlich für diesen speziellen Zweck verwendet werden und ist auf Verlangen von Eichholtz unverzüglich an Eichholtz zurückzugeben. Jede erlaubte Nutzung bedeutet nicht, dass die Rechte an geistigem Eigentum übertragen wurden.
11.4 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Eichholtz ist es dem Käufer nicht gestattet, Bilder, Designs, Broschüren, Videos und anderes Material zu kopieren oder die Informationen auf der Internetseite von Eichholtz zu verwenden. Die Erlaubnis von Eichholtz berührt nicht die Rechte des Autors oder Rechteinhabers der zur Verfügung gestellten Informationen.
12. Anwendbares Recht / Streitigkeiten
12.1 Alle Vereinbarungen zwischen Eichholtz und dem Käufer unterliegen den Gesetzen der Niederlande.
12.2 Alle Streitigkeiten, die zwischen Eichholtz und dem Käufer entstehen, werden ausschließlich durch den zuständigen Richter in Amsterdam, Niederlande, beurteilt.
12.3 Die Parteien bemühen sich stets, eine Streitigkeit gütlich beizulegen, bevor eine der Parteien einen Antrag an das Gericht stellt.
12.4 Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (das Wiener Kaufrecht) finden keine Anwendung.
13. Abschließende Bedingungen
13.1.Die verbindliche Fassung ist die letzte Version, die auf www.eichholtz.com zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlicht wurde.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Gerichten für nichtig erklärt oder widerrufen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Eichholtz und der Käufer werden Ersatzbestimmungen aushandeln, die in Zweck und Umfang mit den ursprünglichen Bestimmungen übereinstimmen.
13.3 Diese Allgemeinen Bedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Diskrepanzen zwischen dem englischen Text und jeglicher Übersetzung ist die englische Version maßgebend.
Noordwijkerhout, Version Dezember 2020